Mit der heutigen Zustimmung des deutschen Bundesrates zur Verschärfung des Jugendschutzgesetzes kann die erste Überarbeitung des 2003 zuletzt neu gestalteten Jugendmedienschutzes in Kraft treten.
Nachdem bereits im Mai der Bundestag der Novellierung zustimmte (wir berichteten), ist jetzt mit der Zustimmung des Bundesrates das Gesetz beschlossen und kann in Kraft treten.
Wie bereits von uns berichtet werden also ab jetzt Spiele mit Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverbot belegt, die:
"besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".
Bisher waren "nur" Gewalt oder Krieg verherrlichende Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Ebenfalls gesetzlich festgeschrieben sind jetzt auch die Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).
Weitere Verschärfungen sind derzeit in den Familienministerien von Bund und Ländern im Gespräch. So sollen unter anderem Filme und Computerspiele, die generell beim Verkauf über den regulären Handel einer Alterskennzeichnung unterliegen, auch beim Vertrieb über das Internet mit einer Freigabe versehen werden. Auch will man, dass Angebote in Telemedien wie etwa Webseiten, die für Kinder und Jugendliche "entwicklungsbeeinträchtigend" sind und erst ab 18 Jahren genutzt werden dürfen, in Zukunft nur noch in geschlossenen Benutzergruppen für Erwachsene verbreitet oder zugänglich gemacht werden können